1.Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Illustrations- und Designleistungen zwischen der Wettbewerbsteilnehmer*in und DitoDesign gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn die Teilnehmer*in eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt freiwillig und prinzipiell unentgeltlich. Alle Sachwerte und Gutscheine sind limitiert und auf die Sieger Entwürfe abgestimmt.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn DitoDesign ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages sind die zeitlich unbegrenzten und uneingeschränkten Nutzungsrechte. Die Teilnehmer*innen schulden keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, welche die Teilnehmer*in für den Wettbewerb erbringt, sind freiwillig und kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht DitoDesign während oder nach Leistungserbringung von der Teilnehmer*in Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt ggf. daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Die Teilnehmer*in Verplichtet sich beim Einreichen eines Motivs, keinen Plagiatismus betrieben zu haben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus den im Wettbewerb ausgeschriebenen Preisen zusammen. Die eingeschränkte Nutzerlizenz wird somit abgegolten.
3.3 Vorschläge der Teilnehmer*innen und anderer außenstehender haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes nach Bekanntgabe der Gewinner*innen fällig.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Wettbewerbs besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
5. Nutzungsrechte
5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.
5.2 Die Teilnehmer*in räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt. DitoDesign wird diese Nutzungsrechte zur kommerziellen Verwendung in Anspruch nehmen.
5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf keiner vorherigen schriftlichen Zustimmung der Teilnehmer*in
5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit aushändigen der Preisgegenstände des Wettbewerbs von DitoDesign über.
5.5 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer*innen für die Reproduktion verändert werden.
6. Namensnennungspflicht
Die Teilnehmer*in ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen der Teilnehmer*in namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. Eigentum an Entwürfen und Daten
7.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden exklusive Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Die Teilnehmer*in erklärt sich einverstanden, die eingereichten Entwürfe zur kommerziellen Nutzung, Veränderung und zur Weiterverarbeitung frei zu geben.
7.2 Die Originale sind der Teilnehmer*in nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
7.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Teilnehmer*in. Die Teilnehmer*in ist nicht verpflichtet, sogenannte »offene Daten und Dateien« an DitoDesign herauszugeben. Wünscht der Veranstalter DitoDesign deren Herausgabe, so erfolgt das unentgeltlich und auf freiwilliger Basis
7.4 Hat die Teilnehmer*in dem Veranstalter Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Teilnehmers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8. Belegexemplare und Eigenwerbung
8.1 Für Belegexemplare der vervielfältigten Arbeit überlässt der Veranstalter DitoDesign einen Gutschein als Ausgleich für den Arbeitsaufwand und kommt somit einer diskreten Zulieferung der Druckproduktion nach.
8.2 Die Teilnehmer*in ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Veranstalters DitoDesign zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Veranstalter DitoDesign hinzuweisen, sofern Die Teilnehmer*in nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Teilnehmer*in für deren Werbezwecke selbst einholen.
9. Haftung
9.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Veranstalters an Dritte erteilt werden, übernimmt die Teilnehmer*in gegenüber dem Veranstalter keinerlei Haftung.
9.2 Die Wettbewerbsteilnehmer*in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. DitoDesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Die Teilnehmer*in wird DitoDesign auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Teilnehmer*in
10. Vertragsauflösung
Sollte der Veranstalter DitoDesign den Vertrag vorzeitig kündigen, oder sollte der Entwurf nicht beim Wettbewerb gewonnen haben, erhält die Teilnehmer*in keine Vergütung und hat keine Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz. Der Veranstalter DitoDesign behält sich das Recht vor das Motiv jederzeit aus dem Shop wieder zu entfernen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von DitoDesign c/o ONLINETITANS Kantstr. 23 71229 Leonberg
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.